Was ist eine Feuerstättenschau?

 

Umfassende Vor-Ort-Prüfung aller Feuerstätten, Verbindungsstücke und Schornsteine/Abgasleitungen – für Sicherheit, Umweltschutz und eine sichere Abgasabführung.


Worum geht es – und warum ist das wichtig? Bei der Feuerstättenschau beurteilen wir, ob Betriebs- und Brandsicherheit gewährleistet sind und ob Abgase zuverlässig aus dem Gebäude abgeführt werden. Auffälligkeiten (z. B. Undichtigkeiten, ungeeignete Anschlüsse, sicherheitsrelevante Veränderungen) lassen sich so frühzeitig erkennen.

 
Turnus & Vorbereitung

Die Feuerstättenschau wird in der Regel alle 3–4 Jahre (zweimal in 7 Jahren) durchgeführt. Dafür müssen alle relevanten Bereiche zugänglich sein – auch Räume, durch die Schornsteine führen oder die an Schornsteine angrenzen (z. B. Keller, Dachboden, vermietete Einheiten, auch wenn der Schornstein dort keine Öffnung besitzt).

 

Warum das zählt
Die Feuerstättenschau dient Ihrer Sicherheit, dem Umweltschutz und ist die Grundlage für den Feuerstättenbescheid sowie die Kehrbuchführung.

 

Aktuelle Zahlen (ZIV-Erhebung 2024): So häufig werden Mängel entdeckt

Bei den bundesweiten Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks wurden für 2024 in Deutschland dokumentiert:

  • fast 0,83 Mio. Einzelmängel an bestehenden Feuerungsanlagen
  • über 79.000 Mängel an neu errichteten Feuerungsanlagen
  • rund 106.000 Mängel an wesentlich geänderten Feuerungsanlagen

 

Mängel an Lüftungsanlagen

Auch Lüftungsanlagen werden im Rahmen der Überwachungs- und Überprüfungstätigkeiten betrachtet. Für 2024 wurden bundesweit 21.600 Mängel an Lüftungsanlagen ausgewiesen.

Wichtig: Laut Erhebung ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl höher liegt, da 2024 softwarebedingt nicht alle Mängel vollständig ausgewertet werden konnten.


Was ist ein Feuerstättenbescheid?

Der Feuerstättenbescheid listet alle an Ihrer Anlage durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten auf (z. B. Messen, Kehren, Reinigen) und nennt die Fristen, innerhalb derer diese Arbeiten erledigt werden müssen. Bitte bewahren Sie den Bescheid auf – er ist ein wichtiges Dokument für Ihre Sicherheit und für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.


Wichtig zu wissen
  • Hoheitliche Aufgaben (z. B. Feuerstättenschau, Bauabnahmen, Feuerstättenbescheid) dürfen ausschließlich durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden.
  • Für bestimmte Arbeiten (z. B. Kehren/Messen/Reinigen) können Sie – je nach Tätigkeit – auch einen zugelassenen Betrieb frei beauftragen. Die fristgerechte Durchführung und der Nachweis bleiben dabei entscheidend.

 

Sie möchten wissen, wann Ihre nächste Feuerstättenschau ansteht oder haben Fragen zum Feuerstättenbescheid?

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