Was ist eine Feuerstättenschau?

Die Feuerstättenschau ist eine umfassende Vor-Ort-Prüfung aller Feuerstätten, Verbindungsstücke und Schornsteine/Abgasleitungen in einem Gebäude. Dabei wird beurteilt, ob Betriebs- und Brandsicherheit sowie die sichere Abgasabführung gewährleistet sind.

Die Feuerstättenschau wird in der Regel alle 3–4 Jahre durchgeführt. Dafür ist es notwendig, dass alle relevanten Bereiche des Gebäudes zugänglich sind – auch Räume, durch die Schornsteine führen oder die an Schornsteine angrenzen (z. B. Keller, Dachboden, vermietete Einheiten).

Warum ist das wichtig?
Die Feuerstättenschau dient Ihrer Sicherheit, dem Umweltschutz und ist die Grundlage für den Feuerstättenbescheid sowie die Kehrbuchführung.

Aktuelle Zahlen: So häufig werden Mängel entdeckt

Bei den bundesweiten Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks wurden für das Jahr 2024 in Deutschland:

  • fast 0,83 Mio. Mängel an bestehenden Feuerungsanlagen festgestellt,
  • über 79.000 Mängel an neu errichteten Feuerungsanlagen,
  • rund 106.000 Mängel an wesentlich geänderten Feuerungsanlagen.

Hinweis: Es handelt sich um Einzelmängel, nicht um die Anzahl der betroffenen Anlagen. :contentReference[oaicite:0]{index=0}

Mängel an Lüftungsanlagen

Auch Lüftungsanlagen werden im Rahmen der Überwachungs- und Überprüfungstätigkeiten betrachtet. Für 2024 wurden bundesweit 21.600 Mängel an Lüftungsanlagen ausgewiesen. :contentReference[oaicite:1]{index=1}:contentReference[oaicite:2]{index=2}

Wichtig: Laut Erhebung ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl der Lüftungsmängel höher liegt, da 2024 softwarebedingt nicht alle Mängel vollständig ausgewertet werden konnten. :contentReference[oaicite:3]{index=3}

Was ist ein Feuerstättenbescheid?

Der Feuerstättenbescheid listet alle an Ihrer Anlage durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten auf (z. B. Messen, Kehren, Reinigen) und nennt die Fristen, innerhalb derer diese Arbeiten erledigt werden müssen. Bitte bewahren Sie den Bescheid auf – er ist ein wichtiges Dokument für Ihre Sicherheit und für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Wichtig zu wissen:
  • Hoheitliche Aufgaben (z. B. Feuerstättenschau, Bauabnahmen, Feuerstättenbescheid) dürfen ausschließlich durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden.
  • Für bestimmte Arbeiten (z. B. Kehren/Messen/Reinigen) können Sie – je nach Tätigkeit – auch einen zugelassenen Betrieb frei beauftragen. Die fristgerechte Durchführung und der Nachweis bleiben dabei entscheidend.