Die Feuerstättenschau wird in der Regel alle 3–4 Jahre durchgeführt. Dafür ist es notwendig, dass alle relevanten Bereiche des Gebäudes zugänglich sind – auch Räume, durch die Schornsteine führen oder die an Schornsteine angrenzen (z. B. Keller, Dachboden, vermietete Einheiten).
Bei den bundesweiten Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks wurden für das Jahr 2024 in Deutschland:
Hinweis: Es handelt sich um Einzelmängel, nicht um die Anzahl der betroffenen Anlagen. :contentReference[oaicite:0]{index=0}
Auch Lüftungsanlagen werden im Rahmen der Überwachungs- und Überprüfungstätigkeiten betrachtet. Für 2024 wurden bundesweit 21.600 Mängel an Lüftungsanlagen ausgewiesen. :contentReference[oaicite:1]{index=1}:contentReference[oaicite:2]{index=2}
Wichtig: Laut Erhebung ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl der Lüftungsmängel höher liegt, da 2024 softwarebedingt nicht alle Mängel vollständig ausgewertet werden konnten. :contentReference[oaicite:3]{index=3}
Der Feuerstättenbescheid listet alle an Ihrer Anlage durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten auf (z. B. Messen, Kehren, Reinigen) und nennt die Fristen, innerhalb derer diese Arbeiten erledigt werden müssen. Bitte bewahren Sie den Bescheid auf – er ist ein wichtiges Dokument für Ihre Sicherheit und für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
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